Vorbereitungskurse Jäger- und Falknerprüfung sind freistellungsfähige Bildungsveranstaltungen
Bei den Veranstaltungen "Vorbereitungskurse zur Ablegung der Jägerprüfung und / oder Falknerprüfung nach dem Saarländischen Jagdgesetz" handelt es sich um freistellungsfähige Bildungsveranstaltungen nach § 6 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG).