AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jagen Lernen JL GmbH
Stand 1. August 2022
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Jagen Lernen JL GmbH abgeschlossenen (Ausbildungs-) Verträge.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist, abhängig vom jeweils gewünschten Kurs, die praktische und theoretische Vorbereitung auf die Prüfung zum Jäger und/ oder Falkner oder sonstige Aus- oder Weiterbildung für Jäger und/ oder Falkner und sonstige Interessierte. Die Jäger und/ oder Falknerprüfung ist eine staatliche Prüfung, andere Aus- oder Weiterbildungen sind z.T. Verbandsprüfungen oder Prüfungen durch beliehene oder ermächtigte Prüfer. Ein Bestehen jedweder Prüfung oder eine garantierte Teilnahme daran sind kein Vertragsgegenstand.
Das zur Ausbildung nötige Lehrgangsmaterial der Jagen Lernen JL GmbH erhält der Kursteilnehmer, abhängig vom jeweils gewünschten Kurs, schriftlich oder durch Zugang zu unserer Lernplattform (dort sind die Lernskripte im PDF-Format hinterlegt und können „down“ geladen und ausgedruckt werden). Die Lernmaterialien und/ oder den Zugang zu unserer Lernplattform erhält der Kursteilnehmer nach Zahlungseingang. Grundsätzlich ist es untersagt, den Zugang - mit wem auch immer - zu teilen. Das Lehrgangsmaterial wird ohne weiteres Zubehör, Anleitungen und Kundendienst bereitgestellt. Aktualisierungen erfolgen nur innerhalb des nach diesem Vertrag maßgeblichen Zeitraumes.
Das gespeicherte Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, digital oder analog, und/ oder die Weitergabe in jeder Form ist ausdrücklich untersagt. Downloads und Kopien, ungeachtet der Art und des Umfangs, sind nur für den privaten Gebrauch gestattet.
Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, sowie etwaige Kosten für externe oder ergänzende Lehr- und Lernmaterialien, sind nicht Gegenstand des Vertrages und gesondert zu vergüten.
§ 3 Anmeldung
Die Ausschreibung der von der Jagen Lernen JL GmbH angebotenen Kurse erfolgt freibleibend. Die Anmeldung des Kursteilnehmers ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Dieses kann die Jagen Lernen JL GmbH binnen 14 Tagen annehmen. Bei einer nicht ausreichenden Anzahl an Anmeldungen, kann die Jagen Lernen JL GmbH geplante Kurse absagen. Bestätigung oder Ablehnung einer Anmeldung, sowie Absage geplanter Kurse, erfolgen in Schrift oder Textform.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Der in der Anmeldung angegebene Komplettpreis ist vereinbart. Er setzt sich aus Kursgebühr + Kostenpauschale + Prüfungsgebühr (= Komplettpreis) zusammen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Komplettpreis enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Komplettpreis ist mit der Anmeldung fällig und zahlbar. Er kann in zwei Raten gezahlt werden, wobei die erste Rate in Höhe von 50 % spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig ist. Die zweite Rate (über die verbliebenden weiteren 50%) ist bis spätestens 30 Tage vor dem Kursbeginn zur Zahlung fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn, ist der Komplettpreis in einer Summe sofort zur Zahlung fällig.
§ 5 Versicherung und Haftung
Die Jagen Lernen JL GmbH unterhält eine allgemeine Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Jagdschule, einschließlich der Durchführung von Aus- und Fortbildungslehrgängen auf dem Gebiet der Jagd. Mitversichert ist auch jeweils die persönliche Haftpflicht der einzelnen Jagdscheinanwärter, sowie die Unfallversicherung während der Dauer der Ausbildung. Über die jeweils vereinbarten Deckung- und/oder Versicherungssummen informieren wir Sie ergänzend gerne.
Die Haftung für persönliche Gegenstände der Kursteilnehmer ist ausgeschlossen. Die Jagen Lernen JL GmbH übernimmt zudem keine Haftung für Schäden, die dem Kursteilnehmer von anderen Kursteilnehmern oder von Dritten verursacht werden. Der Kursteilnehmer stellt insoweit die Jagen Lernen JL GmbH von Schadenersatzansprüchen frei.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz beruhen und die Haftung wegen Zusage einer Garantie bleiben unberührt. Soweit die Haftung der Jagen Lernen JL GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Muss die Jagen Lernen JL GmbH bei nicht ausreichender Anzahl von Teilnehmern einen geplanten Kurs absagen, kann der angemeldete Kursteilnehmer weder Schadensersatzansprüche noch einen Ersatzanspruch für genommene Urlaubstage beanspruchen, vielmehr erhält er die Möglichkeit innerhalb von zwölf Monaten an einem Ersatzkurs teilzunehmen
§ 6 Mitwirkungspflichten
Jeder Teilnehmer versichert seine körperliche und persönliche Eignung für die Jagdausbildung.
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen und aktiven Zusammenarbeit, sowohl mit den Ausbildern, als auch mit anderen Kursteilnehmern.
Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit, die aktive Mitarbeit im Unterricht, Teilnahme an Testübungen und an mündlichen Wissensüberprüfungen, lesen und lernen der Lernskripte und das Einhalten der Ausbildungsvorgaben der Ausbilder ist Pflicht.
Sofern der Teilnehmer diese Vorgaben nicht erfüllt, ist die Jagen Lernen JL GmbH berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs, sowie der Prüfung auszuschließen. Ersatzansprüche kann der Kursteilnehmer daraus nicht herleiten, er ist auch in diesem Fall zur Zahlung des Komplettpreises verpflichtet, zur Zahlung der enthaltenen Prüfungsgebühren nur insoweit sie angefallen sind.
§ 7 Umbuchung, Nicht-Teilnahme, Kündigung durch den Kursteilnehmer
Eine Umbuchung (auf einen anderen Kurs oder auf einen Ersatzteilnehmer der verbindlich an den gebuchten Kurs statt des Kursteilnehmers teilnimmt) ist nur einmalig mit Zustimmung der Jagen Lernen JL GmbH möglich. Voraussetzung für eine Umbuchung ist auf jeden Fall die vollständige Bezahlung des ursprünglich gebuchten Kurses. Eine Umbuchung kann nur bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beantragt werden. Stimmt die Jagen Lernen JL GmbH der Umbuchung zu, werden € 200,- Bearbeitungsgebühr fällig und zahlbar.
Nimmt ein Kursteilnehmer an dem gebuchten Kurs nicht teil, ist der vereinbarte Komplettpreis dennoch zu zahlen.
Ist dem Kursteilnehmer die Teilnahme an seinem gebuchten Kurs aus wichtigem Grund nicht möglich, bleibt das Recht diesen Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen unberührt. Für die Kündigung gilt die Textform.
Kündigt der Kursteilnehmer aus wichtigem Grund und erklärt er dies bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn der Jagen Lernen JL GmbH, reduziert sich der Vergütungsanspruch um 50 % des Komplettpreises.
Erfolgt die Kündigung später als 30 Tage vor Kursbeginn oder hatte der Teilnehmer mit Zustimmung der Jagen Lernen JL GmbH zuvor bereits einmal auf einen anderen Kurs umgebucht, so bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe des Komplettpreises bestehen, für enthaltenen Prüfungsgebühren gilt dies nur insoweit sie angefallen sind. Die Prüfungsgebühr fällt mit der Anmeldung zur Prüfung an, diese hat 5 Wochen vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.
Dem Kursteilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannten Pauschalen.
§ 9 Höherer Gewalt
Ist die Durchführung geplanter Kurse aufgrund höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie, angeordneter Lockdownmaßnahmen oder ähnlicher, nicht von der Jagen Lernen JL GmbH zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, nicht möglich, ist die Jagen Lernen JL GmbH in der Zeit, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern von ihrer Leistungspflicht befreit. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend.
§ 10 Datenschutz, Bild und Tonaufnahmen
Die persönlichen Daten und Anmeldedaten des Kursteilnehmers werden zur Bearbeitung und Verwaltung gespeichert und an die Prüfungsbehörde weitergeleitet. Dabei beachten wir alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung.
Bild- und Tonaufnahmen sind weder im Unterricht noch von den Unterrichtsräumen oder den Unterrichtsmaterialien gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagen Lernen JL GmbH Kursteilnehmer von der weiteren Kursteilnahme und Prüfung ausschließen. Davon unberührt bleibt ein Anspruch der Jagen Lernen JL GmbH gegen den Kursteilnehmer auf Schadenersatz.
§ 11 Anwendbares Recht, Unterrichtes- und Vertragssprache
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unterrichtes- und Vertragssprache ist Deutsch.
Für den vorgenannten Text gilt in allen Personenformen w/d/m. Lediglich auf Grund der Lesbarkeit wurde auf die Genera verzichtet.
Nutzungsbedingungen für den Schießstand:
Stand: 01/2023
- Auf dem Schießstand Jagen Lernen JL GmbH gilt die vom saarländischen
Ministerium für Inneres und Sport erteilte Betriebserlaubnis. Weiterhin gilt die
Schießordnung des Schießstandes Linslerhof. Sie kann am Stand eingesehen
werden. - Eigener Abfall ist mitzunehmen, z.B. Getränkedosen, Flaschen, Kartonage etc.
Eine Entsorgung durch die Schießstandbetreiberin findet nicht statt. - Die maximale Personenanzahl auf den Ständen ist einzuhalten.
- Wird die Durchführung der Schießveranstaltung infolge höherer Gewalt,
behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagen Lernen JL GmbH nicht
zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden
zurückerstattet. - Die Jagen Lernen JL GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die von
anderen Schießteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagen
Lernen JL GmbH von Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder
Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Jagen Lernen JL GmbH
schließt die Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachten
Waffen, Zieloptik und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen
Angestellten oder Lehrbeauftragten der Jagen Lernen JL GmbH schuldhaft
verursacht wurde. - Für Stornierungen bis 7 Tage vor Beginn der Schießveranstaltung wird eine
Stornogebühr in Höhe von 50 % der Standmiete berechnet. Für Stornierungen
von weniger als 7 Tagen vor Beginn der Schießveranstaltung wird eine
Stornogebühr in Höhe von 90 % der Standmiete berechnet. - Für Umbuchungen bestätigter Schießveranstaltungen wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- berechnet. - Die Standgebühren sind nach Beendigung der Schießveranstaltung zur Zahlung fällig. Zahlungen auf Rechnung sind bei der Buchung zu vereinbaren. Die Standaufsichten sind nicht berechtigt, Leistungen auf Rechnung zu vereinbaren.
- Der Schießstandnutzer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen, aktiven
Zusammenarbeit mit dem Schießstandpersonal und anderen Schießstandnutzern. - Bild- und Tonaufnahmen sind während der Schießstandnutzung nicht gestattet.
Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer von der Schießstandnutzung
ausgeschlossen werden. - Ihre Anmeldedaten werden zur Bearbeitung und Verwaltung auf unserer EDV-Anlage gespeichert.
- Den Anweisungen der Standaufsichten ist Folge zu leisten.